Kosten
Privat Krankenversicherte
Ihre Krankenversicherung erstattet Ihnen mein Rechnungshonorar der Psychotherapie.
In der Regel gibt es bei dieser Kostenübernahme keine Schwierigkeiten. Sie können nach dem Erstgespräch bis zu insgesamt fünf probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit klären wir gemeinsam, ob es notwendig ist, eine Kurzzeit oder längerfristige Psychotherapie (Kurzzeit: 25 Stunden, Langzeit: 50 Stunden) zu beantragen.
Die Bestimmungen der Psychotherapie-Kosten-Erstattung sind bei den einzelnen Versicherungen unterschiedlich, so dass aber keine generelle Angabe gemacht werden kann. Einfach und zielführend ist es, im Bedarfsfall bei Ihrer Privaten Krankenversicherung nachzufragen, welche Bedingungen jeweils bei der Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen beachtet werden müssen.
Gesetzliche Krankenkasse
Ihre Krankenkasse kann Ihnen mein Honorar ebenfalls erstatten. Wichtig und zielführend ist es auch in diesem Fall, im Bedarfsfall bei Ihrer Krankenversicherung nachzufragen, welche Bedingungen jeweils bei der Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen im Kosten Erstattungsverfahren beachtet werden müssen.